Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der LIMAplus kmg finden Anwendung auf sämtliche Dienstleistungen, es sei denn, es wurde zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich Abweichungen vereinbart. Der Begriff „Dienstleistungen“ umfasst die verschiedenen Angebote von LIMAplus kmg, wie Planungs- und Ingenieurdienstleistungen, Studien, Berechnungen, Konstruktionen, Bauleitungen sowie das Management und die Aufsicht, sowie alle damit verbundenen Leistungen. Abweichungen von den Bestimmungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie von LIMAplus kmg ausdrücklich schriftlich genehmigt werden. Gegenüberstehende AGB des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie von LIMAplus kmg schriftlich anerkannt werden.
2 Offerten und Vertragsabschluss
Angebote von LIMAplus kmg sind bis zu einer formellen Auftragserteilung durch den Auftraggeber unverbindlich. Ein Angebot wird mit der Auftragsbestätigung oder dem Vertragsabschluss verbindlich. Der Vertragsinhalt umfasst die in dem Angebot, der gegebenenfalls ausgestellten Auftragsbestätigung oder dem Vertrag aufgeführten Leistungen, Termine, Anmerkungen und Vorbehalte. Ein Vertrag zwischen LIMAplus kmg und den Auftraggebern kommt zustande, sobald beide Parteien das Vertragsdokument unterschrieben haben oder falls kein solch unterzeichnetes Dokument vorliegt, wenn der Auftraggeber das schriftliche Angebot von LIMAplus kmg ohne Änderungen akzeptiert und mit einer Auftragsbestätigung bestätigt, wobei die AGB einen integralen Bestandteil des Vertrags darstellen.
3 Anwendbares Recht und Rangordnung
Für das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien sind in nachfolgender Reihenfolge massgebend:
Der abgeschlossene schriftliche Vertrag bzw. die Auftragsbestätigung
Die Offerte der LIMAplus kmg
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der LIMAplus kmg
Die Ausschreibung des Auftraggebers
Ordnung für Leistungen und Honorare der Bauingenieurinnen und Bauingenieure (LHO) 103 (Ausgabe 2020)
Die technischen SIA-Normen und -Regelwerke, soweit diese eine Regel der Baukunde darstellen
Das Schweizerische Recht
4 Sorgfaltspflicht
LIMAplus kmg setzt sich nach besten Kräften dafür ein, die Interessen des Auftraggebers zu wahren und dessen Ziele zu erreichen. Die vertraglichen Leistungen werden im Einklang mit den anerkannten Standards des jeweiligen Fachgebiets erbracht.
5 Verpflichtungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, LIMAplus kmg rechtzeitig alle benötigten Daten, Informationen, Prüfungen und Genehmigungen zur Verfügung zu stellen, die für die vertragsgemässe Erfüllung der Dienstleistungen erforderlich sind.
6 Lieferfrist
LIMAplus kmg führt die Dienstleistungen innerhalb des vertraglich festgelegten Zeitrahmens aus, es sei denn, Verzögerungen sind auf Umstände zurückzuführen, die nicht von LIMAplus kmg zu vertreten sind.
7 Vertraulichkeit
Die während der Auftragsbearbeitung erlangten Kenntnisse werden von LIMAplus kmg vertraulich behandelt und nicht zum Nachteil des Auftraggebers verwendet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, darf LIMAplus kmg anonymisiert eine kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen in ihren Referenzlisten, auf der Webseite und in sozialen Medien aufführen.
8 Veröffentlichungen und Urheberrecht
LIMAplus kmg ist berechtigt, ihre Arbeiten unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers zu veröffentlichen und in entsprechenden Publikationen als Urheber genannt zu werden. Das Urheberrecht an den von ihr geschaffenen Werken verbleibt bei LIMAplus kmg. Hierzu zählen Pläne, Berechnungen und Entwürfe, solange sie die Kriterien einer individuellen geistigen Schöpfung erfüllen.
9 Nutzung von Arbeitsergebnissen, Aufbewahrung von Dokumenten
Mit der Zahlung des Honorars erhält der Auftraggeber das Recht, die Ergebnisse der Arbeiten von LIMAplus kmg für den vertraglich festgelegten Zweck zu nutzen. LIMAplus kmg bewahrt die Originaldokumente oder geeignete andere Formen für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Abschluss des Auftrags auf. Diese Dokumente bleiben im Eigentum von LIMAplus kmg und werden nach Ablauf der Frist in der Regel vernichtet.
10 Gefahrenabwehr
Um Schäden abzuwenden, wird der Auftraggeber unverzüglich über zu ergreifende Massnahmen informiert. Sollte der Auftraggeber nicht innert kürzlicher Frist erreichbar sein, ist die LIMAplus kmg berechtigt, sämtliche erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, auch ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers, um Gefahr an Leib und Leben abzuwenden. Die entstehenden Kosten sind hierfür vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen nachträglich unverzüglich über die ergriffenen Massnahmen informiert. Der Auftraggeber hat dabei alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um das Entstehen oder die Vergrösserung eines Schadens zu verhindern.
11 Einbezug von Dritten zur Vertragserfüllung
LIMAplus kmg kann zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte auf eigene Kosten hinzuziehen und diesen Zugriff auf die erforderlichen Unterlagen gewähren. Auch diese Dritten sind zur Vertraulichkeit in Bezug auf gewonnene Kenntnisse verpflichtet. Der Auftraggeber wird über allfällige Dritte vorgängig informiert.
12 Honorierung und Zahlungsmodalitäten
Die Vergütung an LIMAplus kmg erfolgt entsprechend den Zahlungsbedingungen aus dem Angebot oder Vertrag. Die im Angebot, der Auftragsbestätigung oder im Vertrag genannten Preise in Schweizer Franken (CHF) verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ohne gegenseitige Vereinbarung gelten die angegebenen Preise in CHF. LIMAplus kmg hat Anspruch auf Abschlagszahlungen entsprechend den vertraglich erbrachten Leistungen. Sofern nicht anders vereinbart, wird das Honorar auf Basis des tatsächlichen Zeitaufwands zum aktuellen Stundensatz pro Mitarbeiter abgerechnet, zuzüglich aller direkten Ausgaben oder Spesen. Der von LIMAplus kmg erfasste Zeitaufwand gilt als korrekt; der Auftraggeber ist beweispflichtig, sollte er die Richtigkeit in Frage stellen. Die Preise aus Angeboten oder Rechnungen unterliegen dem Vorbehalt, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Anpassungen, Änderungswünsche und zusätzliche Leistungen sind vom Auftraggeber zusätzlich finanziell abzugelten. Sofern nicht in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder einem anderen schriftlichen Dokument anders geregelt, werden Leistungen nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand und zum von LIMAplus kmg festgelegten Stundensatz abgerechnet. Ansprüche auf Preisnachlässe aus einem Angebot, einer Rechnung oder einer anderen Angabe sind ausgeschlossen. Falls der Auftraggeber eine Position auf einer Rechnung beanstandet, hat er dies LIMAplus kmg umgehend und mit Begründung mitzuteilen. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu begleichen. LIMAplus kmg kann die Zahlung des Honorars oder eine Vorauszahlung verlangen. Bei Nichtzahlung oder teilweiser Zahlung ist LIMAplus kmg berechtigt, die Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.
13 Planung und Dateiformat
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Erstellung von Zeichnungen im CAD-Standard und nach technischen Richtlinien. Die erforderlichen CAD-Grunddaten sind LIMAplus kmg zu Beginn des Auftrags bereitzustellen.
14 Liefer- und Leistungszeiten
Liefertermine oder Fristen, die nicht als verbindlich vereinbart sind, sind lediglich unverbindliche Angaben. Die angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn alle technischen Fragen geklärt sind und der Auftraggeber die erforderlichen Informationen und Dokumente bereitgestellt hat. Darüber hinaus hat der Auftraggeber sämtliche ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäss und rechtzeitig zu erfüllen, insbesondere wenn es darum geht, die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben bereitzustellen. Fordert der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung eine Änderung, die die Anfertigungsdauer beeinflusst, beginnt eine neue Lieferzeit mit Bestätigung der Änderung. Verzögerungen in der Lieferung oder Leistung durch höhere Gewalt, Pandemien oder andere Umstände, die nicht von LIMAplus kmg verursacht wurden, sind auch bei verbindlich vereinbarten Terminen von dieser nicht zu vertreten. LIMAplus kmg behält sich das Recht vor, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Einschränkung plus eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
15 Leistungserfüllung
Vorabzüge, Skizzen, Entwürfe und Probedrucke, die LIMAplus kmg auf Initiative des Auftraggebers erstellt, um eine zügige Arbeitsaufnahme zu ermöglichen, sind ebenfalls vergütungspflichtig, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Mit der Übergabe der Pläne oder Dateien an den Auftraggeber gilt die Leistung von LIMAplus kmg als erbracht. Die Durchführung von Aufträgen erfolgt gemäss den Anweisungen des Auftraggebers. LIMAplus kmg kann bei Bedarf Leistungen, die vom Auftraggeber beauftragt wurden, ganz oder teilweise von Subunternehmern durchführen lassen.
16 Korrekturen und Haftung
Mängel eines bestimmten Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung des gesamten Auftrags. Es kann lediglich eine Minderung verlangt werden, jedoch nicht die Auflösung des Vertrags oder Schadensersatz. LIMAplus kmg hat das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere die Rechte Dritter, verletzt werden. In diesem Fall stellt er LIMAplus kmg von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer solchen Rechtsverletzung resultieren.
17 Eigentumsrecht und Zwischenprodukte
Zwischenprodukte wie Vorabzüge, Skizzen und Daten, die zur Auftragsausführung notwendig sind, bleiben, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, im Besitz von LIMAplus kmg.
18 Untersuchungspflicht und Beanstandungen
LIMAplus kmg übernimmt keine Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der erhaltenen Vorlagen des Auftraggebers, insbesondere bei der Erstellung von CAD-Zeichnungen aus übermittelten Vorlagen in digitaler oder Papierform. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, gelieferte Materialien, Daten und Zeichnungen auf Fehler, Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, bevor diese an Dritte zur Ausführung weitergegeben werden. Für etwaig übersehene Fehler oder Abweichungen von den Vorgaben des Auftraggebers ist jegliche Haftung ausgeschlossen und der Auftraggeber hat keinen Anspruch gegenüber LIMAplus kmg.
19 Zusatzleistungen
Alle Leistungen, die nicht schriftlich angeboten und vereinbart werden, gelten als Zusatzleistungen. Diese müssen einvernehmlich festgelegt werden. Ohne spezielle Regelungen werden Zusatzleistungen nach den geltenden Stundensätzen von LIMAplus kmg zum Zeitpunkt der Leistungsvereinbarung abgerechnet.
20 Fristverlängerungen und Terminverschiebungen
Wenn eine Partei eine vereinbarte Leistung nicht fristgerecht erbringt, kann die andere Partei durch schriftliche Mahnung in Verzug gesetzt werden. In diesem Fall verschieben sich die Fristen und Termine, die die mahnende Partei eingehalten hat, entsprechend. LIMAplus kmg haftet nicht für Verzögerungsschäden, wenn sie diesen nicht zu vertreten hat. Behauptet der Auftraggeber, LIMAplus kmg sei schuldhaft, ist dieser beweispflichtig.
21 Betriebshaftpflichtversicherung
LIMAplus kmg verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen vom Auftraggeber jederzeit angefragt werden können.
22 Haftung
22.1 Allgemeines
Sollten die Zielsetzungen des Auftraggebers von Faktoren abhängen, die ausserhalb des Einflussbereichs von LIMAplus kmg liegen, ist eine Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für unvorhersehbare Entscheidungen Dritter, etwa bezüglich Bewilligungen oder Krediten. Für die Leistungen von unabhängig tätigen Dritten, die direkt mit dem Auftraggeber kontrahiert sind, übernimmt LIMAplus kmg keine Haftung. Sollte ein Dritter Ergebnisse aus der Arbeit nutzen oder Entscheidungen darauf basierend treffen, wird die Haftung für direkte und indirekte Schäden, die aus dieser Nutzung entstehen, von LIMAplus kmg ausgeschlossen.
22.2 Beschränkung der Haftung
LIMAplus kmg haftet dem Auftraggeber nur für absichtlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt sowohl für LIMAplus kmg selbst als auch für deren Erfüllungsgehilfen. Im Falle einer Haftung beschränkt sich diese auf den Betrag des Honorars, das für die mit dem Schaden verbundenen Tätigkeiten gezahlt wurde, maximal jedoch auf den Umfang der Versicherungssumme. LIMAplus kmg haftet nicht für indirekte Schäden (z. B. Folgeschäden) und Schäden, die ausschliesslich Vermögensschäden betreffen.
23 Kündigung
23.1 Grundsatz
Sollte eine der Parteien wesentliche Vertragspflichten grob verletzen, kann die andere Partei den Vertrag auflösen, sofern der Mangel nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des entsprechenden eingeschriebenen Briefes, in dem der Mangel beschrieben ist, behoben wird. LIMAplus kmg ist zudem berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn der Auftraggeber eine Rechnung nach einmaliger Mahnung innerhalb von sieben Tagen nicht vollständig begleicht. Bei einer Vertragsauflösung ist das Honorar von LIMAplus kmg bis zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung vom Auftraggeber zu zahlen. Wenn die Kündigung auf ein Verhalten des Auftraggebers zurückzuführen ist, ist dieser verpflichtet, vollständigen Ersatz für Schäden zu leisten. Soweit das Vertragsverhältnis als Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. des Obligationenrechts zu qualifizieren ist, findet Art. 404 OR Anwendung. LIMAplus kmg ist in jedem Fall berechtigt, den Vertrag wegen unvollständiger Zahlung einer Rechnung aufzulösen, ohne dass dies als vorzeitige Kündigung zu betrachten ist.
23.2 Anstand und Respekt
Respektvoller Umgang und Anstand wird von der LIMAplus kmg vorausgesetzt. Unsachliche Auseinandersetzungen, wie z.B. verbale oder körperliche Angriffe auf Mitarbeiter der LIMAplus kmg stellen einen Verstoss gegen die als vorausgesetzt betrachtete gegenseitige Rücksichtnahmepflicht dar. Darunter fallen auch Beschimpfungen, Beleidigungen, körperliche Gewalt und alle weiteren Tätigkeiten, physisch wie auch psychisch, die gemäss den üblichen Gepflogenheiten gegen gesellschaftliche Verhaltensregeln und Sitten verstossen. Die LIMAplus kmg behält sich dabei vor, den Vertrag sofort aufzulösen. Das Honorar der LIMAplus kmg ist dabei durch den Auftraggeber bis zum Tag der Vertragsauflösung geschuldet inkl. einem Schadenersatz von 10% der Honorarsumme.
23.3 Störung des wirtschaftlichen Gleichgewichts im Vertrag
Ungeachtet der oben genannten Bestimmungen kann LIMAplus kmg den Vertrag kündigen, falls unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten, die erhebliche zusätzliche Mittel erfordern, welche wirtschaftlich nicht gerechtfertigt wären und für die der Auftraggeber keine Zustimmung erteilt. Eine solche Kündigung begründet keinen Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz.
24 Gerichtsstand
Zuständig für die Beurteilung von Streitigkeiten unter den Vertragsparteien sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz der LIMAplus kmg in 8162 Steinmaur.